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Ihre Qualitäts-Checkliste

Sind Sie mit Ihrem Immobilienmakler gut beraten? Wie sieht es neben einer ausführlichen Beratung mit der Wahrung Ihrer finanziellen Interessen aus? Wie gut kennt er den Immobilienmarkt und die Finanzierungsmöglichkeiten?

Zugegeben, für den Laien sind diese Fragen meist schwer zu beantworten. Doch es gibt einige Merkmale, die einen seriösen Makler von einem unseriösen unterscheiden. Anhand der folgenden Checkliste können Sie sich selbst ein Bild davon machen, was ein guter Immobilienmakler Ihnen bieten sollte. Nähere Informationen zu den einzelnen Punkten erhalten Sie durch einen Mausklick auf den entsprechenden Punkt.

 

  1. Marktkenntnis
  2. Qualifikation
  3. Spezialisierung
  4. Referenzen
  5. Transparenz
  6. Vereinbarungen
  7. Haftpflicht
  8. Vertrauenswürdigkeit
  9. Wertermittlung
  10. Beratung ohne Zeitdruck

1. Marktkenntnis

Ein seriöser Makler kennt die Gegebenheiten im regionalen Immobiliengeschäft. Er weiß, welche Preise für Wohn- und Gewerbeimmobilien realistisch sind und ist umfassend über Angebot und Nachfrage im entsprechenden Immobiliensegment informiert. Somit ist er in der Lage, Interessenten bereits im Vorfeld Informationen über den Wert einer Immobilie zur Verfügung zu stellen und ihm lückenlos alle nötigen Dokumente für einen Kauf oder Verkauf an die Hand zu geben.

2. Qualifikation

Die Berufsbezeichnung "Makler" ist in Deutschland nicht geschützt. Grund genug für viele, diesen Beruf auch ohne geringste Vorkenntnisse auszuüben und dabei keine Rücksicht auf mögliche Nachteile für ihre Kunden zu nehmen. Scheuen Sie sich daher nicht davor, einen Makler konkret zu seiner Ausbildung und seiner Erfahrung im Immobiliengeschäft zu befragen. Ein seriöser Makler wird Ihnen gern und offen Auskunft geben und diese mit entsprechenden Unterlagen belegen. Qualifizierte Berufsabschlüsse können hier ebenso hilfreich sein wie Aus- und Weiterbildungsnachweise oder Mitgliedschaften in Maklerverbänden.

3. Spezialisierung

Wer alles kann, kann nichts so richtig - daher sollten Sie immer darauf achten, dass der Makler Ihres Vertrauens auf das, was er anbietet, auch spezialisiert ist. Je nach Nutzungsart einer Immobilie ist teilweise fundiertes Fachwissen erforderlich, das lückenlos an den Kaufinteressenten weitergegeben werden muss . Auch die Lage eines Objekts richtig zu bewerten, erfordert spezielle Kenntnisse. Die Vermittlung von regionalen bzw. ländlich gelegenen Objekten sollte daher ebenfalls immer durch einen Makler mit entsprechender Spezialisierung erfolgen.

4. Referenzen

Nur wer jahrelange Erfahrungen als Makler gesammelt hat, wird auch entsprechende Referenzen vorweisen können. Erkundigen Sie sich daher nach Objekten, die vom Makler ihrer Wahl bereits erfolgreich vermittelt oder bewertet wurden. Fragen Sie nach Adressen von Kunden, die bereit sind, Ihnen über die Zusammenarbeit mit dem Makler zu berichten und holen Sie sich dort die nötigen Informationen ein.

5. Transparenz

Ein seriöser Makler wird Ihnen bereits im Vorfeld genauen Aufschluss über die von ihm zu erbringenden Leistungen und Honorare geben können. Bei einem Verkauf informiert er sie umfassend über geplante Vermarktungsstrategien und hält Sie über deren Erfolge später ständig auf dem Laufenden. Bei einem Kauf oder Mietgesuch versorgt er sie ausreichend mit den entsprechenden Exposès und vereinbart regelmäßige Besichtigungstermine.

6. Vereinbarungen

Kein seriöser Makler wird Vorleistungen gleich welcher Art von Ihnen verlangen. Alle Vereinbarungen im Rahmen eines Immobiliengeschäfts müssen in einem Vertrag schriftlich festgehalten werden. Ein solcher Vertrag gibt Aufschluss über die vereinbarten Leistungen, die Vertragslaufzeit und die Provisionshöhe bei erfolgreicher Vermittlung. Die Provision ist immer erfolgsabhängig und wird grundsätzlich erst nach der erfolgreichen Vermittlung einer Immobilie fällig.

7. Haftpflicht

Auch dem besten Makler kann einmal ein Fehler unterlaufen. Gut, wenn dann für eine Absicherung gesorgt ist. Schon ein kleiner Zahlendreher im Finanzierungsantrag kann weitreichende Folgen für Käufer und Verkäufer haben. Seriöse Makler sorgen durch den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor und können im Ernstfall sofort Schadenersatz leisten. Lassen Sie sich ruhig einen entsprechenden Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung zeigen.

8. Vertrauenswürdigkeit

Bevor ein professioneller Makler Ihnen ein Objekt anbietet, wird er sich im Vorfeld genau über Ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche und ihre finanziellen Möglichkeiten unterrichten lassen. Einwände Ihrerseits wird er ernst nehmen und respektieren. Und sollten Schwierigkeiten oder Risiken zu befürchten sein, wird er sie offen darüber informieren. Lassen Sie sich genau erklären, wie der Makler in Ihrem Fall vorzugehen gedenkt, welche Aktivitäten er plant, welche Zeiträume zu berücksichtigen sind und wie hoch der voraussichtliche Aufwand sein wird.

9. Wertermittlung

Der Wert einer Immobilie ist immer individuell. Er kann nicht pauschal für alle oder mehrere Objekte festgelegt werden. Bei der Taxierung des richtigen Kaufpreises spielen neben der Lage eines Objekts auch der Zustand des Gebäudes und sein Baujahr eine Rolle. Ein professioneller Makler nimmt sich viel Zeit für die Wertermittlung einer Immobilie und überprüft zunächst alle relevanten Gegebenheiten, bevor er einen realistischen Preis für ein Objekt nennt. Seien Sie skeptisch bei vorschnellen Aussagen über den geschätzten Wert eines Objekts und lassen Sie sich die Berechnungsgrundlage genau erklären.

10. Beratung ohne Zeitdruck

Ein guter Makler wird sich stets ausreichend Zeit für Ihr Anliegen und eine seriöse Beratung nehmen. Er wird sich nicht damit zufrieden geben, Ihnen lediglich einige Adressen für potenzielle Kauf- oder Mietobjekte an die Hand zu geben. Und erst recht wird er Sie nie unter Zeitdruck setzen, wenn es um einen Vertragsabschluss geht. Jedes Angebot sollte er Ihnen zu einer ausführlichen Prüfung zur Verfügung stellen und Ihnen die Zeit lassen, die Sie für die Entscheidungsfindung brauchen. Und wenn Sie sich nicht sicher sind, wird er auch keine Einwände gegen das Hinzuziehen eines Sachverständigen oder Rechtsanwalts haben.